Testkonzept
Testkonzept im Sinne des § 28b Absatz 2 IfSG
Praxis für ganzheitliche Physiotherapie
und Trainingstherapie
Oberdorf 9
24235 Laboe
Tel.: 04343/619679
Mail: praxis@physiovoss.de
Das hier aufgeführte Testkonzept dient der Darstellung der getroffenen Maßnahmen, um eine Verbreitung des Sars-CoV2 (Coronavirus) im Rahmen des Betriebs der Physiotherapiepraxis zu verhindern. Es setzt die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes um.
In der Physiotherapiepraxis werden alle in der Praxis tätigen Personen (Arbeitgeber und Beschäftigte) wie folgt getestet:
In der Physiotherapiepraxis tätige Personen, die im gesetzlichen Sinne geimpft und genesen sind, sind verpflichtet, sich mindestens zwei Mal wöchentlich vor Arbeitsantritt mittels eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung auf das Coronavirus zu testen. Die jeweiligen Testergebnisse werden kontrolliert und entsprechend dokumentiert.
Besuchern der Physiotherapiepraxis im Sinne des § 28b Absatz 2 IfSG, die nicht getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und keinen Testnachweis mit sich führen, wird nur in nachvollziehbaren Fällen einer Verhinderung der eigenverantwortlichen Testdurchführung das Angebot einer Testung für den gängigen Marktwert des Testmaterials in der
Physiotherapiepraxis gemacht.
Der Test muss min. 15 Min. vor Behandlungsbeginn durchgeführt werden. Wird eine Testung verweigert oder ist nicht im
angemessenem Zeitrahmen durchführbar, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden, oder wird dem Behandlungszeitraum angerechnet. Sollte der notwendige Test aufgrund von Verweigerung oder mangelnder Verfügbarkeit nicht möglich sein, wird der Behandlungs-/Zeitaufwand zu Kosten des Besuchers erstellt. Der aktuelle Impf-/Genesenen-/Teststatus wird zu jeder Behandlung dokumentiert.
Die Testungen von Mitarbeitern und Besuchern der Praxis erfolgen ausschließlich unter Aufsicht durch eine/n Physiotherapeut/in. Die Testungen erfolgen mittels Antigen-Schnelltests der Firmen Abbott und Longsee. Die eingesetzten Tests entsprechen den Kriterien aus der Corona-Testverordnung.
Eine Antwort
Derzeitig werden Longsee-Antigentest angeboten und bei Bedarf angewendet. Insbesondere für Behandlungen in sozialen Einrichtungen wird ein, durch ein Testzentrum, belegbares Testkonzept erhalten.